Allgemeine Geschäftsbedingungen Aktivital GmbH 

(im Folgenden nur Aktivital genannt)

1. Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für den gesamten an Aktivital erteilten Auftrag und eventuelle Folgeaufträge.

2. Gegenstand des Angebotes ist die Beratung bei den vorstehenden aufgeführten Problemen und Themenbereichen. Dazu ist es erforderlich, die einzelnen Realisierungsschritte nacheinander systematisch zu vollziehen. Die Vorgehensweise setzt einen ständigen Abstimmungsprozess zwischen dem Auftraggeber und Aktivital voraus.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an Aktivital alle zur Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Informationen, Vorgänge und Umstände nebst Daten, soweit verfügbar, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge, Umstände und Daten, die erst während der Tätigkeit von Aktivital bekannt werden.

4. Aktivital verpflichtet sich, soweit üblich und erforderlich, über ihre Arbeit schriftlich Bericht zu erstatten.

5. Die Koordination der Beratung sowie Teile der Beratung werden in der Regel durch den Projektleiter von Aktivital vorgenommen. Die Delegation von Teilaufgaben liegt in seiner Entscheidung.

6. Die Schweigepflicht besteht für beide Partner auch nach Beendigung der Vereinbarung.

7. Die von Aktivital abgegebenen Vorschläge, Empfehlungen und schriftlichen Ausarbeitungen ersetzen nicht die unternehmerische Entscheidung und Umsetzung des Auftraggebers. Die Erreichung der mit der Beratung durch Aktivital angestrebten Ergebnisse, Verbesserungen etc. ist Aufgabe des Auftraggebers und somit nicht Gegenstand der von Aktivital zu erbringenden Leistung.

8. Die Honorare, deren Berechnungsgrundlage sowie Regelungen der Reisekosten und Spesen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Es wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

9. Die Zahlungen erfolgen unverzüglich nach Rechnungsstellung durch Aktivital. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar.

10. Gesprächstermine sind mit angemessener Frist zu vereinbaren, um dem Auftraggeber und Aktivital eine Abstimmung mit anderen Verpflichtungen zu ermöglichen.

11. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat Aktivital alle ihr vom Auftraggeber im Rahmen des Beratungsprojektes zur Verfügung gestellten Unterlagen an diesen herauszugeben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen Aktivital und dem Auftraggeber und für Kopien bzw. Abschriften.

12. Aktivital verpflichtet sich ausdrücklich, alle ihr im Rahmen ihrer Beratertätigkeit zur Kenntnis gelangten Daten, Vorgänge und Informationen vertraulich zu behandeln.

13. Arbeitet der Auftraggeber nicht angemessen mit bzw. weigert sich Informationen gemäß Ziffer 3 zur Verfügung zu stellen, so ist Aktivital nach schriftlicher Mahnung mit Wochenfrist zur schriftlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, sofern der Erfolg ihrer Arbeit und die Abwicklung anderweitiger Verpflichtungen in Frage gestellt werden.

14. Vertragliche Ansprüche zwischen den Parteien, einschließlich eventueller Gewährleistung von Schadenersatzansprüchen, sind auf die Parteien des Auftrages beschränkt. Dritten gegenüber bestehen und entstehen keine vertraglichen Verpflichtungen.

15. Verbindlich terminierte Leistungen können grundsätzlich verschoben oder auch verändert werden. Die dann bisherigen Vereinbarungen unterliegen dabei folgenden Stornierungsbedingungen:

Bei einer Stornierung eines Auftrages innerhalb von 50-36 Arbeitstagen vor dem Einsatz werden wir Ihnen 10%

innerhalb von 35-14 Arbeitstagen 60% und innerhalb von 13-0 Arbeitstagen 80% des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, sofern unser Team durch uns nicht regional anderweitig eingeplant werden kann.

16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Auftragsbedingungen im Übrigen nicht. Entsprechendes gilt bei teilweise Unwirksamkeit, wenn ein abgetrennter Teil dieser Bestimmungen betroffen ist.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation durchzuführen. 

18. Gerichtsstand Hamburg

Stand 01.01.2015