Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz ist ein facettenreiches und seit 2013 verpflichtendes (§ 5 Abs. 3 ArbSchG) Handlungsfeld des betrieblichen Arbeitsschutzes und trotzdem stehen viele Unternehmen noch am Anfang.

Gemeinsam schaffen wir eine schlanke Struktur gemäß den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), um den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dabei haben wir Ihre Voraussetzungen stets im Blick.

Folgende Schritte sind bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu beachten:

  • Definition von Tätigkeitsgruppen und –bereichen
  • Festlegen eines wissenschaftlichen fundierten Fragebogens
  • Durchführung der Befragung (paper-pencil/online)
  • Auswertung und Beurteilung der Arbeitsplatzsituation
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
  • Optional: Vertiefende Analyseworkshops bzw. moderierte Ergebnisworkshops

Die Kombination aus Befragung und Workshop ermöglicht die Erhebung von gesicherten Daten, hinterlegt mit einem objektiven Feedback der Beschäftigten aus dem Workshop. Eine Aktualisierung der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfolgt nach Vorgaben des § 5 Abs. 1 ArbSchG regelmäßig.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen Ihnen ein Konzept, passgenau und angemessen abgestimmt auf Ihre Bedarfe.

Sprechen Sie mich an:

Lasse Thomsen