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Gesundheitstage
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Die pflichtgebundene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ist seit September 2013 um psychische Belastungen bei der Arbeit ergänzt worden und somit eine Pflichtuntersuchung von Arbeitgebern für die Belegschaft (§ 5 Abs. 3 ArbSchG). Dieser Untersuchung wird man mit der Arbeitsplatzsituationsanalyse gerecht, welche im Unternehmen in der Dimension Verhältnisse neben der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Arbeitsorganisation angesiedelt ist. Sie ist ein weiterer Aspekt im Unternehmen für das Leitmotiv: „Gut arbeiten können“.
Die Kombination aus Fragebogen und Workshop ermöglicht die Erhebung von gesicherten Daten, hinterlegt mit einem subjektiven Feedback der Beschäftigten aus dem Workshop. Eine Aktualisierung der psychischen Gefährdungsbeurteilung erfolgt nach Vorgaben des § 3 Abs. 1 ArbSchG.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen Ihnen ein Konzept, passgenau abgestimmt auf Ihre Bedarfe. Ihr Ansprechpartner:
Lasse Thomsen
040 - 64 66 99 5-11
lasse.thomsen@aktivital.org